Dichtheitsprüfung

In der Europäischen Union muss gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 seit dem 01.01.2015 jeder Kältemittelkreislauf gemäß dem Kältemittel bezogenen CO2 Äquivalenzwert auf Dichtheit geprüft werden.

 

Der CO2 Äquivalenzwert ab dem eine regelmäßige Dichtheitskontrolle des Kältemittelkreislaufes zu erfolgen hat, ist in der nachfolgenden Tabelle bezogen auf die üblichen Kältemittel dargestellt.

 

  •  ab 5 Tonnen CO2 Äquivalent jährlich
  • ab 10 Tonnen CO2 Äquivalent bei Hermetische Systeme jährlich
  • ab 50 Tonnen CO2 Äquivalent halbjährlich

Dichtheitsprüfungen sind von nach ChemKlimSchutzV § 5 Abs. 2 zertifiziertem Personal und von nach ChemKlimSchutzV § 6 Abs. 1 u.Abs. 2 zertifizierten Unternehmen durchzuführen und zu dokumentieren.

 

Die Verantwortung für die Durchführung der Dichtheitsprüfung und den Nachweis der Dichtheitsprüfung obliegt dem Betreiber der Kältemittel enthaltenen Systeme. Die entsprechenden Dokumente sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Die Installation von Klima- und Kältegeräten darf nur durch ein nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase zertifiziertes Unternehmen erfolgen.